Führerschein-Vormerksystem in Österreich

Bei bestimmten Verstößen gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) beziehungsweise schweren Verkehrsdelikten erfolgt in Österreich ein Eintrag in das Führerschein-Vormerksystem. Ein Eintrag in das Führerscheinregister gilt als Vorstufe zur Entziehung der Lenkberechtigung (Führerschein).

Das Führerschein-Vormerksystem in Österreich gilt als Verwarnung für besonders schwere Verkehrsdelikte. Die Vormerkung im Führerscheinregister ist die Vorstufe zum Führerscheinentzug (Entziehung der Lenkberechtigung). Damit sollen Risikolenker frühzeitig erkannt und gewarnt werden, dass bei neuerlichem Verstoß beziehungsweise wiederholter Gefährdung im Straßenverkehr das Fahrverbot ausgesprochen wird.

Das Vormerksystem wird, ähnlich wie in Deutschland (Flensburg), auch als Punkteführerschein bezeichnet. Das kommt daher, dass eine Eintragung bzw. ein Vormerk im Führerscheinregister wie ein Punkt bewertet werden kann. Bei zu vielen Punkten wird der Führerschein für eine bestimmte Zeit entzogen. Derzeit gilt das ab drei Punkten (drei Verstößen).

Ein Eintrag im Vormerksystem - also dem Führerscheinregister in Österreich - droht grundsätzlich jedem Autolenker, der aufgrund eines Verstoßes gegen eine Verkehrsregel bestraft wird. Als Strafe wird in der Regel ein Bußgeld verhängt. Weitere Schritte seitens der Behörden sind jedoch möglich.

Bei besonders schweren Verkehrsdelikten, etwa Rasen oder hohe Mengen Alkohol am Steuer, gilt Gefahr im Verzug und der Führerschein wird ohne Vorwarnung durch das Vormerksystem entzogen. Wer andere im Straßenverkehr fahrlässig gefährdet, wird so jedenfalls für eine bestimmte Zeit aus dem Verkehr gezogen.

Übersicht aller Vormerkdelikte

Derzeit gibt es in Österreich 14 Delikte, bei denen bei einem erstmaligen eine Eintragung ins Vormerksystem vollzogen wird. Sie werden auch als Vormerkdelikte bezeichnet. Folgt ein zweiter Verstoß im Straßenverkehr, so wird eine Nachschulung angeordnet. Beim dritten Vergehen innerhalb von zwei Jahren folgt der Entzug der Lenkberechtigung für drei Monate.

Alle Delikte können andere Verkehrsteilnehmer gefährden und gelten daher als schwere Verkehrsverstöße.

  • Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus)
  • Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein
  • Verstoß gegen die Vorschriften zur Kindersicherung im KFZ
  • Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (geringerer Abstand gilt als Entzugsdelikt)
  • Überfahren eines Stop-Schilds mit Vorrangverletzung
  • Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
  • Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Befahren der Rettungsgasse (für einspurige KFZ gilt das Befahren der Rettungsgasse nur als Vormerkdelikt, wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden, für zweispurige KFZ immer)
  • Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
  • Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter beim Befahren von Autobahntunneln
  • Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen
  • Lenken eines Kraftfahrzeugs mit schweren Mängeln
  • Lenken eines Kraftfahrzeugs mit nicht entsprechend gesicherter Beladung

Ablauf der Vormerkung

Aus einem Vormerkdelikt kann nach wiederholtem Verstoß ein Entzugsdelikt werden. Letztlich kann der Führerschein von der Behörde für drei Monaten eingezogen werden.

  1. Einer erstmaligen Übertretung bzw. einem ersten Verstoß gegen ein Verkehrsdelikt mit besonderer Gefährdung im Straßenverkehr folgt ein Eintrag im Vormerksystem. Ein Bußgeld wird ebenfalls verhängt.
  2. Bei einem zweiten Verstoß gegen eines dieser Delikte folgt eine Nachschulung.
  3. Wird innerhalb von zwei Jahren ein drittes Mal gegen eines der Delikte verstoßen, so wird dem Lenker der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

Fragen und Antworten: Vormerksystem

Wann bekommt man einen Eintrag im Vormerksystem?

Eine Eintragung im Vormerksystem wird in Österreich bei erstmaligem Verstoß gegen eines der derzeit 14 Vormerkdelikte durchgeführt. Zudem wird für die Übertretung auch ein Bußgeld verhängt.

Wann wird der Führerschein entzogen?

Der Führerschein wird in Österreich erst ab dem dritten Verstoß gegen ein Vormerkdelikt entzogen, sofern das innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Verstoß begangen wurde. Liegt ein Verstoß gegen ein Entzugsdelikt (besonders schwere Delikte) vor, so wird ein Entzug der Lenkberechtigung sofort angeordnet.

Bekommt man einen Eintrag im Vormerksystem bei Alkohol am Steuer?

Ja, sofern man gegen die 01,-Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein oder gegen die 0,5-Promille-Grenze allgemein verstößt. Diese Delikte gelten als Vormerkdelikte. Hat man jedoch deutlich zu viel Alkohol getrunken, wird direkt ein Entzug des Führerscheins erfolgen.

Ist eine Geschwindigkeitsübertretung ein Vormerkdelikt?

Nein, bei Verstößen gegen die Geschwindigkeitsbeschränkungen wird in der Regel ein sehr hohes Bußgeld verhängt. Bei zu hoher Übertretung (ab 40 km/h) wird der Führerschein direkt für mindestens zwei Wochen bis zu sechs Monate entzogen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.