Strafverfügung und Verwaltungsstrafverfahren
Eine Strafverfügung bezeichnet ein Verwaltungsstrafverfahren, das von einer Behörde gegen die Person eingeleitet wird, die sie für den Täter hält. Es kann eine Geldstrafe von bis zu 600 Euro verhängt werden. Weitere und höhere Strafen sind möglich.
Eine Strafverfügung kann in Österreich seitens der Behörde ausgestellt werden, wenn eine Verkehrsübertretung vorliegt. Sie wird gegen jene Person verhängt, die die Behörde für den Autolenker bzw. den Täter hält. Sie wird aufgrund einer Verwaltungsübertretung - etwa einem Delikt im Straßenverkehr - verhängt. Die Geldstrafe kann bis zu 600 Euro betragen.
Wird gegen die Strafverfügung rechtzeitig Einspruch eingelegt, tritt diese außer Kraft. Es wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Im Zuge dessen werden Ermittlungen angestellt.
Einspruch und Rechtsmittel
Gegen das Bußgeld bzw. die Strafverfügung kann Einspruch eingelegt werden. Das ist bei Organmandaten und Anonymverfügungen nicht möglich. Man hat hierbei keinen Anspruch auf Rechtsmittel.
Der Einspruch muss mündlich oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail) binnen 14 Tagen nach Zustellung der Strafverfügung bei der Behörde erfolgen. Wichtig ist dabei, dass klar ist, dass es sich um einen Einspruch handelt. Zudem muss das Delikt bzw. die Strafverfügung explizit anhand der Identifikationsnummer erkennbar sein.
Wird der Einspruch nicht anerkannt, erhöht sich die Strafe durch zusätzliche Verwaltungsgebühren um 10 Prozent (mind. 10 Euro). Die Entscheidung darüber erfolgt in Form einer Straferkenntnis.
Straferkenntnis
Die Straferkenntnis gilt als Entscheidung nach Durchführung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens oder nach Einspruch gegen eine Strafverfügung.
Gegen eine Straferkenntnis kann eine Beschwerde beim zuständigen Landesverwaltungsgericht binnen vier Wochen nach Zustellung eingebracht werden. Sollte diese Beschwerde nicht erfolgreich sein, erhöht sich die Geldstrafe um 20 Prozent (Verwaltungsgebühren).
Vollstreckungsverfahren
Ein Vollstreckungsverfahren wird eingeleitet, wenn das Bußgeld nicht rechtzeitig oder gar nicht bezahlt wird. Mit einer Frist von 14 Tagen wird die Vollstreckung der Geldstrafe eingemahnt. Der Mahnung wird ein pauschalierter Kostenbeitrag von fünf Euro an Verwaltungsgebühren angefügt.
Fragen und Antworten: Strafverfügung
Kann ich gegen die Strafverfügung Einspruch einlegen?
Ja, wird eine Strafverfügung ausgesprochen, kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Damit tritt die Verfügung außer Kraft und ein Verwaltungsstrafverfahren wird eingeleitet.
Wie hoch ist die Strafverfügung?
Die Strafverfügung kann ein Bußgeld von bis zu 600 Euro nach sich ziehen.
Gegen wen wird eine Strafverfügung ausgesprochen?
Die Behörde stellt eine Strafverfügung gegen jene Person aus, die sie bei der Verkehrsübertretung für den Täter hält.
Wie wird die Strafverfügung zugestellt?
Die Strafverfügung wird per Post an die jeweilige Person zugestellt. Sie wird nicht als Einschreiben oder RSb- bzw. RSa-Brief zugestellt.