Geschwindigkeitsübertretung in Österreich

In Österreich gilt auf allen Straßen ein Tempolimit. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung unterscheidet sich je Straßentyp. Bei Überschreitung der höchst-zulässigen Geschwindigkeit drohen Bußgelder von bis zu 2.180 Euro. Zudem können bei schweren Delikten ein Fahrverbot und eine Nachschulung verhängt werden.

Tempolimits in Österreich

In Österreich gilt grundsätzlich auf allen Straßen ein Tempolimit. Im Ortsgebiet liegt es bei 50 km/h, auf Freilandstraßen bei 100 km/h und auf Autobahnen bei 130 km/h. Diese Geschwindigkeiten gelten jedoch nur als Richtwerte, da sich die tatsächliche Geschwindigkeitsbeschränkung je Straße von der Norm unterscheiden kann.

Folgende Tempolimits gelten in Österreich:

  • Ortsgebiet: 50 km/h (in vielen Fällen gilt ein Tempolimit von 30 km/h, in Ausnahmen auch 40 km/h)
  • Freilandstraße: 100 km/h (manche Landstraßen haben ein Tempolimit von 80 km/h)
  • Autobahn: 130 km/h (auf vielen Autobahnen - besonders Stadtautobahnen - gilt ein Tempolimit von 100 km/h, in seltenen Fällen - etwa IG-L - 80 km/h oder sogar 60 km/h)

Gesonderte Tempolimits, wie das IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft), werden speziell ausgeschildert. Das Tempolimit kann sich zeitlich begrenzt - beispielsweise durch Baustellen - deutlich von der Norm reduzieren.

Zudem gibt es in Österreich Tempolimits je Fahrzeugtyp:

KFZ Ortsgebiet Freilandstraße Autostraße Autobahn
Motorfahrräder (Mopeds) 45km/h 45 km/h verboten verboten
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug 45 km/h 45 km/h verboten verboten
Motorräder 50 km/h 100 km/h 100 km/h 130 km/h
während der Nachtzeit auf sog. "Transitautobahnen"       110 km/h *
Pkw und Kombis sowie Lkw bis 3,5 t 50 km/h 100 km/h 100 km/h 130 km/h
während der Nachtzeit auf sog. "Transitautobahnen"       110 km/h *
mit leichtem Anhänger 50 km/h 100 km/h 100 km/h 100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse B ausreichend) 50 km/h 80 km/h 100 km/h 100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse BE/Code 96 erforderlich) 50 km/h 70 km/h ** 80 km/h 80 km/h
mit Spikereifen 50 km/h 80 km/h 100 km/h 100 km/h
Omnibusse, ausgenommen Gelenkbusse 50 km/h 80 km/h 100 km/h 100 km/h
während der Nachtzeit auf sog. "Transitautobahnen"       90 km/h *
Lkw und Kraftwagen über 3,5t und Gelenkbusse 50 km/h 70 km/h 80 km/h 80 km/h
mit leichtem Anhänger 50 km/h 70 km/h 80 km/h 80 km/h
mit schwerem Anhänger 50 km/h 70 km/h ** 80 km/h 80 km/h
Lkw über 7,5t während der Nachtzeit 50 km/h 60 km/h 60km/h 60 km/h
Großviehtransporte 50 km/h 70 km/h 80 km/h 80 km/h
Langgutfuhren 50 km/h 50 km/h 70 km/h 70 km/h

* Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
** 49. KDV Novelle BGBl II 129/2004

Quelle (Tabelle): oeamtc.at

Bußgeld und Strafen

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung muss zwischen dem Ortsgebiet, der Freilandstraße und Autobahnen unterschieden werden. Die jeweiligen Übertretungen und Bußgelder finden sich in dieser Liste.

Grundsätzlich werden Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 40 km/h mit einem Bußgeld von bis zu 2.180 Euro belegt. Fährt man mehr als 40 km/h zu schnell, können weitere Verkehrsstrafen folgen.

Bei wiederholtem Vergehen kann sich die Dauer des Führerscheinentzugs erhöhen. Zudem muss eine Nachschulung inklusive verkehrspsychologischer Schulung und Fahrprobe absolviert werden.

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 100 km/h kann auch bei einmaligen Verstoß gegen das Tempolimit eine Nachschulung angeordnet werden. Es kann zudem zu einer Strafvergügung kommen, die ein längeres Fahrverbot nach sich zieht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann als Strafe sogar der Führerschein entzogen werden.

Ortsgebiet

Die Bußgelder bei Verstoß gegen das Tempolimit im Ortsgebiet:

Geschwindigkeit Strafen
weniger als 30 km/h
  • Geldstrafe bis zu 726 Euro
mehr als 30 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
mehr als 40 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Entzug der Lenkberechtigung (Führerscheinentzug): zwei Wochen
  • Nachschulung Wiederholungsdelikt möglich
mehr als 60 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Entzug der Lenkberechtigung (Führerscheinentzug): sechs Wochen
  • Nachschulung bei Wiederholungsdelikt möglich
mehr als 80 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Entzug der Lenkberechtigung (Führerscheinentzug): drei Monate
  • Nachschulung möglich
mehr als 90 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Entzug der Lenkberechtigung (Führerscheinentzug): mind. sechs Monate
  • Nachschulung möglich

Autobahn

Die Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen auf Autobahnen:

Geschwindigkeit Strafen
weniger als 30 km/h
  • Geldstrafe ab 70 Euro
mehr als 30 km/h
  • Geldstrafe zwischen 70 und 2.180 Euro
mehr als 40 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Entzug der Lenkberechtigung (Führerscheinentzug): zwei Wochen
  • Nachschulung Wiederholungsdelikt möglich
mehr als 60 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Entzug der Lenkberechtigung (Führerscheinentzug): sechs Wochen
  • Nachschulung bei Wiederholungsdelikt möglich
mehr als 80 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Entzug der Lenkberechtigung (Führerscheinentzug): drei Monate
  • Nachschulung möglich
mehr als 90 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Entzug der Lenkberechtigung (Führerscheinentzug): mind. sechs Monate
  • Nachschulung möglich

Freilandstraße

Die Bußgelder bei Verstoß gegen das Tempolimit auf Land- bzw. Freilandstraßen:

Geschwindigkeit Strafen
weniger als 30 km/h
  • Geldstrafe ab 70 Euro
mehr als 30 km/h
  • Geldstrafe zwischen 70 und 2.180 Euro
mehr als 40 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Führerscheinentzug für zwei Wochen
  • Nachschulung Wiederholungsdelikt möglich
mehr als 60 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Führerscheinentzug für sechs Wochen
  • Nachschulung bei Wiederholungsdelikt möglich
mehr als 80 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Führerscheinentzug für drei Monate
  • Nachschulung möglich
mehr als 90 km/h
  • Geldstrafe bis 2.180 Euro
  • Führerscheinentzug für mind. sechs Monate
  • Nachschulung möglich

Nach einem ausgesprochenen Fahrverbot gilt eine Bewährungsfrist von zwei Jahren. Ist diese Frist abgelaufen, gilt eine Übertreten wieder als erstmalig - die vergangene Geschwindigkeitsüberschreitung wird gelöscht.

Probezeit

Ist der Lenker des Fahrzeugs noch in der Probezeit des Führerscheins, so werden bereits Bußgelder bei Übertretungen bis 20 km/h fällig. Ab 20 km/h kann zudem auch eine Nachschulung inklusive Fahrprobe angeordnet werden.

Fährt ein Führerscheinneuling mindestens 20 km/h zu schnell, wird auch die Probezeit des Führerscheins um ein Jahr verlängert. Ein Fahrverbot von zwei Wochen bis sechs Monate wird ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 40 km/h verhängt. Das Bußgeld können bei hohen Übertretungen ebenfalls bis zu 2.180 Euro betragen.

Messtoleranz und Toleranzgrenzen

Die Messtoleranzen werden vor der Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen von der Fahrgeschwindigkeit abgezogen. Dabei gelten folgende Toleranzgrenzen:

Messtoleranz bei Radargeräten:

  • Im Ortsgebiet: 5 km/h
  • Auf Freilandstraßen: 5 Prozent
  • Auf Autobahnen: 5 Prozent

Neuere Radargeräte verfügen auch über Laser-Messgeräte. Hierbei sinkt die Toleranz der Messung auf folgende Werte:

  • Toleranz bis 100 km/h: 3 km/h
  • Toleranz über 100 km/h: 3 Prozent

Messtoleranz bei Laserpistolen:

  • Im Ortsgebiet: 3 km/h
  • Auf Freilandstraßen: 3 Prozent
  • Auf Autobahnen: 3 Prozent

Messtoleranz bei Videokamera und Videomessungen:

  • Im Ortsgebiet: 10 km/h
  • Auf Freilandstraßen: 10 Prozent
  • Auf Autobahnen: 10 Prozent

Messtoleranz bei Polizei-Tacho und Section Control:

  • Tacho des Polizeiautos: 15 Prozent
  • Section Control: 3 Prozent

Bei der Zustellung des Bußgeldbescheids ist die Messtoleranz bereits von der Geschwindigkeit abgezogen, für die das Bußgeld eingehoben wird.

Fragen und Antworten: Geschwindigkeitsübertretung

Wie hoch ist die Messtoleranz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die Messtoleranz unterscheidet sich je Blitzer - also Radargerät, mit dem das Fahrzeug geblitzt bzw. die Geschwindigkeit gemessen wird. Zudem hängt die Toleranzgrenze von der Straßenart (innerorts oder außerorts - Autobahn, Freilandstraße) ab.

Wie viel muss ich zahlen, wenn ich geblitzt wurde?

Die Höhe des Bußgeldes bzw. der Strafe hängt von der Anzahl der Stundenkilometer ab, die man zu schnell gefahren ist. Ab einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h kann es zudem zu einer Nachschulung bzw. auch zu einem Fahrverbot (Entzug der Lenkberechtigung) kommen. Das Bußgeld kann dabei bis zu 2.180 Euro betragen.

Wie schnell darf ich in Österreich maximal fahren?

Die Tempolimits unterscheiden sich in Österreich je Straßenart. Grundsätzlich gelten die Richtwerte, dass im Ortsgebiet maximal 50 km/h, auf Freilandstraßen 100 km/h und auf Autobahnen in Österreich maximal 130 km/h gefahren werden dürfen. Ausnahmen können diese Tempolimits jedoch reduzieren (bspw. IG-L).

Kann ich gegen die Strafe Einspruch einlegen, wenn ich geblitzt wurde?

Wird ein Organstrafmandat oder eine Anonymverfügung ausgestellt, so kann man bei Verkehrsdelikten keinen Einspruch einlegen. Kommt es zu einer Anzeige bzw. einer Strafverfügung oder einem Verwaltungsstrafverfahren, so können Rechtsmittel eingelegt werden.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.