Promillegrenze im Straßenverkehr
In Österreich gelten Promillegrenzen von unter 0,5 Promille im Straßenverkehr. Für Besitzer des Probeführerscheins oder LKW- und Busfahrer gilt eine Grenze von 0,1 Promille. Übersteigt man die Promillegrenze ist mit hohen Strafen zu rechnen. Auch eine Vormerkung oder der Entzug des Führerscheins können folgen.
Die allgemeine Promillegrenze liegt in Österreich bei 0,5 Promille im Straßenverkehr. Bei einem Probeführerschein oder für Bus- und LKW-Fahrer liegt die Promillegrenze bei 0,1 Promille Alkohol im Blut.
Grenzwerte und Strafen
Die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind in Österreich besonders hoch. Man hat in jedem Fall mit einem Bußgeld, sowie möglichen weiteren Strafen und Sanktionen zu rechnen. Diese können von einer Nachschulung, einer ärztlichen Untersuchung bis hin zum Eintrag in das Führerscheinregister (Vormerksystem) und dem Entzug der Lenkberechtigung führen.
Die Kosten dafür sind jeweils vom Lenker zu tragen und können damit zusätzlich zu Bußgeld stark ansteigen.
- 0,1 Promille oder mehr bei Probeführerschein, LKW oder Bus: Verlängerung der Probezeit inkl. Eintrag im Vormerksystem
- 0,5 Promille oder mehr: Eintrag im Vormerksystem
- 0,8 Promille oder mehr: Führerscheinentzug für mindestens zwei Wochen bis zu sechs Monate inkl. Nachschulung
- 1,6 Promille oder mehr: Führerscheinentzug bis zu sechs Monate inkl. amtsärztliches Gutachten, Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchung
Zusätzlich zu diesen Verwaltungsstrafen wird auch immer ein Bußgeld verhängt, dass je Schwere des Delikte in seiner Höhe deutlich steigen kann. Auch die Kosten für die Nachschulungen und Gutachten sind selbst zu tragen.
Ausnahmen: 0,1 Promillegrenze
Für folgende Führerscheine gilt eine Promillegrenze von 0,1 statt 0,5 Promille bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs:
Führerschein | Zeitraum |
Klasse AM | Bis Vollendung des 20. Lebensjahres |
Probeführerschein (außer Klasse AM und F) | Für die Dauer der Probezeit (bei A1 und L17 unter 20 Jahren) |
Übungsfahrten (L) | Während der Übungsfahrt (für Lenker und Begleitperson) |
Ausbildungsfahrten L17 | Während der Ausbildungsfahrt (für Lenker und Begleitperson) |
Fahrschulfahrten | Während der Fahrschulfahrt (für Lenker und Fahrlehrer) |
Klasse C | Immer |
Klasse D | Immer |
Klasse F | Bis Vollendung des 20. Lebensjahres |
Schülertransport | Immer |
Führerscheinentzug
Bei diesen Vergehen in Zusammenhang mit Alkohol droht ein Entzug der Lenkberechtigung:
Verkehrsdelikt | Geldstrafe | Strafverfügung |
---|---|---|
Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs durch eine Person mit 0,8 bis weniger als 1,2 Promille Alkohol im Blut oder in einem durch Suchtmittel (Drogen) beeinträchtigten Zustand | 800 € bis 3.700 € | Führerscheinentzug von einem Monat inklusive Nachschulung bei erstmaligem Delikt. |
Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs durch eine Person mit mindestens 1,2 bis weniger als 1,6 Promille Blutalkoholgehalt | 1.200 € bis 4.400 € | Führerscheinentzug von mindestens vier Monaten inklusive Nachschulung. |
Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs durch eine Person mit mindestens 1,6 Promille oder mehr bzw. Verweigerung eines Alko-Tests | 1.600 € bis 5.900 € | Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten inklusive Nachschulung, amtärztliches Gutachten und verkehrspsychologischer Untersuchung. |
Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei mindestens 1,6 Promille Blutalkoholgehalt oder mehr bei einem Erstdelikt mit Alkohol am Steuer | 1.200 € bis 5.900 € | Führerscheinentzug von mindestens acht bis maximal zwölf Monaten inklusive Nachschulung, amtärztliches Gutachten und verkehrspsychologischer Untersuchung. |
Angaben ohne Gewähr. Beträge gelten als Richtwerte.
Unfall unter Alkoholeinfluss
Verursacht man unter Alkoholeinfluss einen Unfall im Straßenverkehr, kann zusätzlich zur Verwaltungs- bzw. Geldstrafe auch ein Problem mit der Versicherung auftreten. Ist man beispielsweise mit mehr als 0,8 Promille in einen Verkehrsunfall verwickelt, so kann die Haftpflichtversicherung einen Schadensumme von bis zu 11.000 Euro vom Lenker zurückfordern. Zudem wird die Versicherung im Schadensfall sehr wahrscheinlich "aussteigen" und nicht für den Schaden aufkommen. Grund dafür ist die Fahrlässigkeit des Lenker, also Alkohol am Steuer.
Messung und Alko-Test
Der Alkoholgehalt im Blut (Promille) wird seitens der Behörden bzw. der Polizei grundsätzlich mit einem Alkomat festgestellt. Dieser misst den Alkoholgehalt im Atem des Lenkers.
Um den Blutalkoholgehalt festzutellen, wird der angegebene Wert des Atemalkoholgehalts mit zwei multipliziert. Dadurch erhält man die Anzahl der Promille Alkohol im Blut. Daher gilt eine Promillegrenze von unter 0,25 mg/l Atemalkoholgehalt (entspricht 0,5 Promille Blutalkohol).
Es kann zudem ein Blutalkoholtest durch Blutabnahme beim Amtsarzt angeordnet werden, um den genauen Alkoholgehalt festzustellen. Dies kann der Fall sein, wenn eine Messung mit dem Alkomat nicht möglich ist oder verweigert wird.
Verweigung von Alko-Test
Wird ein Test durch die Behörden mit einem Alkomaten oder durch eine Blutabnahme verweigert, so wird automatisch eine Alkoholisierung von 1,6 Promille angenommen. Diese ist also mit schweren rechtlichen Konsequenzen und Strafen verbunden.
Ein Alko-Test bei der Polizei sollte also niemals verweigert werden. Man kann eine kurze Wartezeit beanspruchen - etwa wenn man gerade eine Zigarette geraucht hat. Dennoch sollte man den Test anstandslos durchführen.
Fragen und Antworten: Promillegrenze
Wie hoch ist die Promillegrenze in Österreich?
Grundsätzlich liegt die Promillegrenze für Autofahrer bzw. im Straßenverkehr bei 0,5 Promille. Wer also 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut aufweist, muss mit einer Geldstrafe und einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen für die eine Grenze von 0,1 Promille gilt.
Für wen gilt eine Promillegrenze von 0,1 Promille?
Für Besitzer eines Probeführerscheins, sowie Bus- und LKW-Fahrer gilt jeweils eine Promillegrenze von 0,1 statt 0,5 Promille. Eine Tabelle aller Führerscheinklassen und der jeweiligen Geltungszeitraum für die eine 0,1-Promillegrenze gilt, ist online aufgelistet.
Was geschieht, wenn man den Alko-Test verweigert?
Wird ein Test des Blutalkoholgehalts der Behörden durch den Lenker verweigert, so wird automatisch ein Promillewert von mindestens 1,6 Promille Blutalkohol angenommen und man muss mit allen rechtlichen Konsequenzen, die dieser Grenzwert nach sich zieht, rechnen.
Welche Strafen drohen bei zu viel Alkohol am Steuer?
Die Strafen umfassen in jedem Fall ein hohes Bußgeld und es kann zudem ein Verwaltungsstrafverfahren durch eine Strafverfügung eingeleitet werden. Damit verbunden sind unter anderem eine Eintragung in das Vormerksystem (Führerscheinregister), sowie Nachschulungen und ärztliche Untersuchungen, bis hin zum Führerscheinentzug. Die Kosten für weitere Sanktionen sind zusätzlich zur Geldstrafe vom Lenker zu bezahlen.